Hygienekonzept

Konzept für die Zulassung von Handballspielen in
der Heuberghalle in Meßstetten für den Spielbetrieb

Fassung: 23.09.2020
Eingereicht von der HSG Hossingen-Meßstetten










Meßstetten, den 23.09.2020

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung Hygiene- und Betriebskonzept
1.1. Präambel
1.2. Allgemeine Maßnahmen zur Prävention
2. Plan Heuberghalle
3. Anreise und Spielstätte
3.1. Allgemeine Hinweise
3.2. Zugang der Spielbeteiligten zur Heuberghalle
3.2.1. Zugang der unmittelbar Spielbeteiligten zur Heuberghalle
3.2.2. Zugang der weiteren Spielbeteiligten
3.3. Kabinen / Räume
3.4. Zugangsbereich zum Spielfeld
3.5. Auswechselbereich / Mannschaftsbänke
3.6. Zeitnehmertisch
3.7. Wischer
4. Zeitlicher Spielablauf
4.1. Aufwärmphase
4.2. Technische Besprechung
4.3. Einlaufprozedere
4.4. Während des Spiels
4.5. Halbzeit
4.6. Nach dem Spiel
5. Zuschauerregelungen
5.1. Einlass- und Auslassmanagement
5.2. Maßnahmen zum Hygieneschutz ab Hallenzutritt
5.3. Zuschauer in der Halle
5.4. Sitzordnung
5.5. Teeküche und Verpflegung
5.6. Toilettennutzung
5.7. Schutz der Spieler gegenüber Dritten
6. Medien
6.1. Arbeitsplätze für Journalisten und Fotografen

Die Hygiene-Vorgaben für den Spielbetrieb beschreiben organisatorische Maßnahmen zur Durchführung eines professionellen Spielbetriebs, unter den im Zusammenhang von Covid-19 vorgegebenen Rahmenbedingungen. Mit den im Weiteren dargelegten Maßnahmen, soll das Infektionsrisiko der am Spiel- und Wettkampfbetrieb Beteiligten auf ein minimales, vertretbares Maß reduziert werden. Eine kontinuierliche Fortschreibung und Anpassung der Maßnahmen erfolgen gemäß der aktuell nicht vorhersagbaren Entwicklung des weiteren Verlaufs der Covid-19 - Pandemie.

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

  • Aufklärung und Schulung aller am Trainings- und Spielbetrieb beteiligten Personen in Bezug auf Basiswissen Covid-19 und den erforderlichen Hygienemaßnahmen.
  • Allen Personen mit Krankheitsanzeichen wird der Zutritt zur Halle untersagt.
  • Hinweisschilder an mehreren Stellen: Händewaschen, Abstand halten (1,5 Meter), keine Begrüßung mit Handschlag, Husten-& Nies-Etikette, bei Anzeichen von Erkältungs- & Fiebersymptomen zu Hause bleiben.
  • Handdesinfektionsspender am Eingang/Ausgang, in den Toiletten, in Trainingsräumen in ausreichenden Mengen.
  • Regelmäßige Desinfektion von benutzten Oberflächen (z.B. Lichtschalter, Türgriffe, Handläufe, Sanitär und Eingangsbereich) vor dem Eintreffen der Mannschaften.
  • Türen möglichst offenlassen und das Anfassen der Türgriffe vermeiden.
  • Bei einem positiven Test auf das SARS-Corona-Virus-2 im eigenen Haushalt muss die betreffende Person (sofern diese nicht einen qualitativen Nachweis von SARS-Corona- Virus 2 Antikörpern per ELISA Test erbringen kann) 14 Tage aus 2 dem Trainingsbetrieb genommen werden und sich in häusliche Quarantäne begeben.
  • Bei einem nachgewiesenen Kontakt mit einem SARS-CoV2 positiv getesteten Menschen (z.B. über Corona Warn-App gemeldet) wird dem Betroffenen empfohlen besonders sorgfältig den eigenen Gesundheitszustand zu beobachten sowie telefonisch mit dem Mannschafts- oder Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder dem Gesundheitsamt Kontakt aufzunehmen. Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) trifft der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt nach einer entsprechenden eigenen Einschätzung.
  • Toiletten sind an der Sportstätte ausgeschrieben. Eine Desinfektion erfolgt während des Spiels nach jeder Nutzung durch den Benutzer selbst. Ansonsten erfolgt die Reinigung anhand des Reinigungs- und Hygieneplans des Hallenbetreibers.
  • Die Hygieneanforderungen nach § 4 Corona-VO sind einzuhalten.
  • Die Hygieneverantwortlichen stellen sicher, dass die Daten der Teilnehmer an einem Spiel gemäß § 6 CoronaVO erhoben und für einen Zeitraum von vier Wochen aufbewahrt werden. Personen, die der Datenerhebung nicht zustimmen, werden zum Spielbetrieb nicht zugelassen.
  • Vor Teilnahme an einem Spiel werden die Teilnehmer und ggf. die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, dass nur derjenige daran teilnehmen kann, der die Voraussetzungen nach § 7 CoronaVO erfüllt.

Abbildung 1 bildet die Heuberghalle als vereinfachte Darstellung ab. Diese und die folgenden Abbildungen sind nicht maßstabsgetreu und dienen dem besseren Verständnis des nachfolgend beschriebenen Hygienekonzepts. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde zudem in den nachfolgenden Skizzen auf sämtliche Maßangaben verzichtet. Für eine maßstabsgetreue Abbildung mit allen notwendigen Maßangaben dient der Grundrissplan.


Abbildung 1:Skizze Aufbau Heuberghalle

In der Spielstätte sind folgende Maßnahmen zur Minimierung der Übertragungsgefahren erforderlich:
  • Konsequente Trennung der unvermeidlich beim Spiel anwesenden Personengruppen (z.B.: unmittelbar Spielbeteiligte und weitere Spielbeteiligte)
  • In der Heuberghalle wird der erforderliche Mindestabstand zwischen Mannschaftsbänken und Zuschauerbereich eingehalten.
  • Großzügiges Anbieten und verpflichtende Nutzung von Desinfektionsmitteln
  • Um Spielern, Trainern, Betreuern und Schiedsrichtern das Umziehen und Duschen unter Einhaltung notwendiger Abstände zu ermöglichen, sind entsprechende räumliche Maßnahmen zu treffen.
  • Personal von unentbehrlichen Dienstleistern muss auf das notwendige Minimum reduziert und mit Händedesinfektionsmitteln und MNB ausgestattet werden.
In Abbildung 2 ist der Zugang zur Heuberghalle für Spielbeteiligte dargestellt.

Abbildung 2: Zugang Spielbeteiligte zur Heuberghalle

Sportler, Schiedsrichter + Offizielle und das Kampfgericht betreten die Heuberghalle über die Bewegungshalle in der Abbildung mit 1 markiert.
Über den Stiefelgang betreten die Mannschaften und die Schiedsrichter ihre zugeordnete Kabine und erreichen über den Turnschuhgang den zugeordneten Zugang zur Halle.
Die weiteren Spielbeteiligten erreichen die Halle über die Umkleide 3 (Durchgang zum Turnschuhgang) und den mittleren Gang zur Halle.
Nach dem Spiel erfolgt das Verlassen der Halle über den Ausgang in der Abbildung mit 2 markiert. Alle weiteren Maßnahmen beim Zugang der Spielbeteiligten zur Heuberghalle sind nachfolgend beschrieben.

  • Dem Heimverein ist aus Gründen der Nachvollziehbarkeit bei Ankunft eine Liste der Mitreisenden auszuhändigen, inklusive der Kontaktdaten des Mannschaftsverantwortlichen.
  • Spieler, Trainer und Betreuer des Heimteams sowie auch die Schiedsrichter reisen individuell und nach Möglichkeit im PKW an. Auf Fahrgemeinschaften soll verzichtet werden.
  • Der Zugang der unmittelbar Spielbeteiligten erfolgt über den Sportlereingang in der Abbildung mit 1 markiert. Auch soll eine zeitliche Entkopplung der Ankunft von Heimund Gastmannschaft sowie Schiedsrichtern vorgenommen werden (Pflicht zur vorherigen Absprache zwischen den Beteiligten, ggf. unter Angabe von Ankunftskorridoren (-zeiten)).
Die Anreise der weiteren Spielbeteiligten erfolgt individuell und nach Möglichkeit im PKW. Auf Fahrgemeinschaften soll verzichtet werden.
Sämtliche weitere Spielbeteiligte haben sich im Vorfeld eines Spiels beim Heimverein / Veranstalter unter Angabe der Kontaktdaten zu akkreditieren. Dieser führt einen Nachweis aller anwesenden Spielbeteiligten.
Je nach allgemeiner Infektionslage und in Absprache mit den lokalen Behörden gelten für alle weiteren Spielbeteiligten beim Betreten der Halle folgende verpflichtende Schutzmaßnahmen:
  • Desinfektion
  • MNB: sonst kein Zutritt
  • Symptomfragebogen: bei Ja kein Zutritt
  • bei Krankheitssymptomen: kein Zutritt
Zugang zu den Umkleiden über den „Stiefelgang“, Trennwand trennt Sportlerdurchgang vom Zuschauereingang ab. Auch auf dem „Turnschuhgang“ wird die Trennwand aufgestellt, um den Zuschauerverkehr von den Spielbeteiligten zu trennen. Die Umkleiden werden zu Heim- und Gastmannschaften zugeordnet. Kabine 3 dient als Durchgang für das Kampfgericht und die Offiziellen der Mannschaften. Die Hallenzugänge werden nach Heim- und Gastmannschaft getrennt, der „mittlere Gang“ dient als Hallenzugang für Schiedsrichter und Kampfgericht (siehe Abbildung 2).

Die Mannschaften sind in ihren Kabinen isoliert. Es besteht kein Kontakt zur gegnerischen Mannschaft, den Schiedsrichtern, weiteren Spielbeteiligten und Medienvertretern. In den Kabinen ist wo möglich auf die Abstandseinhaltung zu achten.
In der Schiedsrichter-Kabine dürfen sich maximal drei Personen zeitgleich aufhalten.
Im separaten Raum für das Kampfgericht dürfen sich maximal drei Personen zeitgleich aufhalten. Alle Personen müssen eine MNB tragen. Die PIN-Eingaben vor und nach dem Spiel, müssen durch die zuständigen Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichter einzeln erfolgen. Im Fall eines angekündigten Einspruchs müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um die Abstände einzuhalten.


  • Die Mindestabstandsregelung im Spielfeldzugang muss zu allen Zeitpunkten (Aufwärmen, Betreten des Spielfeldes, in der Halbzeit, nach dem Spiel) eingehalten werden.
  • Wenn durch bauliche Vorgaben der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordnungsdienst) ein geordneter und abstandswahrender Zu- und Abgang zu gewährleisten (Vorfahrtsregelung / „first come, first served“)
  • Der Platz für die Mannschaftsbänke wird größtmöglich gewählt, um eine entsprechende Entzerrung zu schaffen.
  • Jeder Spieler verfügt über ein eigenes Handtuch, eine eigene Trinkflasche usw. (individuelle Kennzeichnung)
  • Medizinisches Personal darf im Bedarfsfall von außerhalb der Coachingzone auf das Spielfeld kommen. Zu behandelnde bzw. medizinisch betreute Spieler müssen zu diesen Zwecken nach Information des Kampf- und Schiedsgerichts das Spielfeld verlassen.
  • Die Mannschaftsbänke sind vor dem Eintreffen der Mannschaften und in der Halbzeit durch den Heimverein zu desinfizieren.
  • Der Laptop / das Tablet zur Eingabe des elektronischen Spielberichts, das Bedienpult zur Steuerung des Anzeigensystems sowie weitere technische Gerätschaften sind vor und nach dem Spiel zu desinfizieren.
  • Für die Kommunikation des Zeitnehmers oder Sekretärs mit den Team-Offiziellen, z.B. bei Unstimmigkeiten im Spielgeschehen, müssen die Sicherheitsabstände eingehalten werden. Im Falle einer direkten Kommunikation mit den Mannschaftsverantwortlichen bzw. Schiedsrichtern ist ein MNB zu tragen.
Wischer tragen eine MNB. Bei minderjährigen Wischern muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Der Wischer ist vorab zu desinfizieren.


  • Regelmäßige Desinfektion von benutzten Oberflächen erfolgt vorab so wie bei Bedarf in der Halbzeit.
  • Heim- und Gastmannschaft betreten und verlassen das Spielfeld über unterschiedliche Ein- und Ausgänge.
  • Die Schiedsrichter betreten das Spielfeld zeitlich unabhängig von beiden Mannschaften.
  • Falls die Kabinengröße der Schiedsrichter im Hinblick auf die Einhaltung der Abstandsregeln und der für die Durchführung der technischen Besprechung erforderlichen Personenzahl nicht ausreicht, müssen angrenzende freie Räumlichkeiten genutzt werden.
  • An der technischen Besprechung nehmen teil: Schiedsrichter; Sekretär; Zeitnehmer sowie maximal ein Vertreter Heim- und Gastverein (Mannschaftsverantwortlicher A)
  • Alle Personen tragen einen Mund-Nasen-Schutz und desinfizieren sich die Hände.
  • Beide Mannschaften und Schiedsrichter laufen mit Mindestabstand ein. Auf den Sportlergruß sowie Handshake direkt vor dem Anpfiff wird verzichtet.
  • Zusätzliche Personen bei der Einlaufzeremonie, wie z.B. Einlauf- oder Ballkinder, sind vorerst nicht gestattet.
Die Wischer betreten nur auf Anweisung der Schiedsrichter das Spielfeld. Die Spieler halten einen Sicherheitsabstand zu den Wischerbeauftragten ein.

  • Das Spielfeld über die vorgesehenen Gängen verlassen werden.
  • Auf eine Entzerrung der Zugangswege zu den Kabinen und beim Rückweg auf das Spielfeld zur Wiederaufnahme der 2. Halbzeit ist zu achten.
  • Eine Desinfektion der Mannschaftsbänke ist nach Verlassen der Spielfläche von den unmittelbar Spielbeteiligten sicherzustellen.

  • Das Spielfeld muss auf den vorgesehenen Gängen verlassen werden.
  • Die Abreise hat nach räumlicher und zeitlicher Trennung analog zur Anreise zu erfolgen.
In Abbildung 3 ist der Zugang zur Heuberghalle für Zuschauer dargestellt.


Abbildung 3: Zugang zur Heuberghalle für Zuschauer
  • Die Anreise der Zuschauer erfolgt möglichst individuell. Auf Fahrgemeinschaften sollte, sofern nicht § 9 CoronaVO greift, wenn möglich verzichtet werden.
  • Der Zugang zum Zuschauereingang wird durch Schilder gekennzeichnet.
  • Zuschauer müssen den Zuschauereingang benutzen, um in die Halle zu gelangen. Dieser ist in der Abbildung mit 1 gekennzeichnet.
  • Der Zuschauereingangsbereich wird durch Trennwände vom Durchgang der Spielbeteiligten zum Turnschuhgang und zum Stiefelgang getrennt.
  • Zuschauer verlassen die Halle durch den Ausgang hinter der Tribüne (mit 2 gekennzeichnet).

  • Einlasskontrolle erfolgt kontaktlos.
  • Ein- und Ausgang sind getrennt voneinander sowie als offener Durchgang organisiert.
  • Bereitstellung von Desinfektionsmittel an Ein- und Ausgängen.
  • Auf die Nutzung der Corona-Warn-App wird hingewiesen.
  • Die Kontaktdaten der Zuschauer werden zur Nachverfolgung von Infektionsketten unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung erfasst. Erfassung der Kontaktdaten über die App „Event Tracer“ (nähere Informationen siehe Anlage 1 „Event-Tracer-Info) oder über ein Formular am Eingang.
  • Erhöhte Reinigungsintervalle von Kontaktflächen im Zuschauerbereich.
  • Es wird darauf geachtet, dass möglichst viel Einbahnverkehr ohne Kreuzen und Begegnen geschaffen wird.
  • Die Nutzung der Gangbreiten wird durch eine Minimierung der Möblierung (z.B. Stehtische, Bänke etc.) optimiert
  • In der gesamten Heuberghalle gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Befinden sich die Besucher an einem zugewiesenen Platz kann die Mund-Nasen- Bedeckung abgenommen werden.

  • Die Auslastung der Heuberghalle wird in Abhängigkeit der aktuellen Corona-Verordnungen sowie der praktischen Umsetzbarkeit in Rücksprache mit der Stadt Meßstetten festgelegt.
  • Die Maximale Zuschauerzahl beträgt:
    • Phase 1: 96 Zuschauer (Abbildung 4.1)
    • Phase 2: 128 Zuschauer (Abbildung 4.2)
  • Es sind lediglich Sitzplätze erlaubt.
Abbildung 4.1 und 4.2 stellen die Zuschauerverteilung auf der Tribüne dar

Abbildung 4.1: Tribüne Phase 1; 96 Zuschauer



Abbildung 4.2: Tribüne Phase 2, 128 Zuschauer

Die Tribüne wird in 8 Blöcke eingeteilt (A-H). Die Sitzplätze in den Reihen 1, 3 und 5 werden in jedem Block von 1 – 10 pro Reihe nummeriert. Die Reihen 2 und 4 bleiben unnummeriert und somit gesperrt. Die gesperrten Plätze in den Reihen 1, 3 und 5 werden mit einem X gekennzeichnet. Es werden Doppelplätze ausgewiesen. Sollten Einzelplätze notwendig sein (2 Personen erfüllen nicht §9 CoronaVO) wird einer der Doppelplätze durch einen roten Punkt gesperrt, solange dies an diesem Spieltag relevant ist. Phase 1 (Abbildung 4.1): Doppelplätze mit 3 freien Plätzen dazwischen, somit max. 96 Zuschauer; Beginn der Saison, um Konzept unter realen Bedingungen zu testen. Phase 2 (Abbildung 4.2): Doppelplätze mit 2 freien Plätzen dazwischen, somit max. 128 Zuschauer. Nach erfolgreichem Start (Rücksprache nach dem 1. Heimspieltag) Erhöhung der Kapazität.

Der Gang hinter der Tribüne wird über eine mittlere Trennung als Einbahnverkehr organisiert. Die tribünennahe Seite führt von der Teeküche weg zu den Treppen zur Tribüne, die tribünenferne Seite führt zum Ausgang, zu den Toiletten und zur Teeküche.
Im Teeküchenbereich wird die Personenanzahl auf max. 6 Personen beschränkt.
Vor dem Verkaufsstand sind Markierungen im Mindestabstand (1,5 m) angebracht.
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur am Sitzplatz erlaubt.


  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
  • Beschränkung auf 2 Personen pro Toilettenraum
  • Anleitung zur Handdesinfektion in den Toiletten
  • Erhöhte Reinigungsintervalle von WC-Anlagen.
Abbildung 5 stellt den Ablauf der Toilettenbenutzung dar.

Abbildung 5: Toilettenbenutzung der Zuschauer
Vor der Toilette werden Markierungen im Mindestabstand (1,5 m) angebracht, um bei einer möglichen Schlangenbildung die Hygienemaßnahmen zu gewährleisten.

Die Spieler müssen während des Spiels, zum Schutz der Zuschauer und zum Eigenschutz, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu Zuschauern einhalten.


Alle Medienvertreter müssen beim Heimverein akkreditiert und eine Nachverfolgung unter Angabe der Kontaktdaten muss gewährleistet werden.

Für Journalisten und Fotografen gelten folgende Hygienemaßnahmen:
  • Eine Handdesinfektion ist beim Betreten der Halle vorzunehmen.
  • Auf eine regelmäßige Handhygiene muss geachtet werden.
  • Es ist jederzeit einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Alle Journalisten und Fotografen tragen eine MNB.
  • Auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Arbeitsplätzen ist zu achten.
  • Es wird eine maximale Anzahl von 2 Fotografen festgelegt.
  • Durch den Heimverein erfolgt eine klare Zuweisung von Foto-Plätzen unter Einhaltung des Mindestabstands. Die Plätze befinden sich in Reihe 5 in den Blöcken A und F jeweils ganz außen an der Wand. Sollten keine Fotografen akkreditiert sein werden die Plätze als Zuschauerplätze vergeben.
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